Arzt

       

Sie sind krank? Es geht Ihnen nicht gut? Dann lassen Sie sich ein bißchen verwöhnen. Fahren Sie mit dem Taxi zum Arzt. Wir helfen Ihnen beim Ein-/u. Aussteigen und begleiten Sie, wenn Sie es wünschen, auch in die Praxis.

Bei der Bezahlung rechnen wir, wenn Sie im Besitz eines Befreiungsausweises sind, direkt mit der Krankenkasse ab.

Sie müssen dazu nur eine "Verordnung einer Krankenbeförderung" (Transportschein) vom Arzt bekommen und diese vor der Fahrt durch Ihre Krankenkasse genehmigen lassen. Ansonsten müssen Sie bei ambulanten Behandlungen die Fahrkosten verauslagen und können versuchen die gesammelten Quittungen am Jahresende geltend zu machen. Sollten Sie nicht nur einmal, sondern mehrmals zur selben Behandlung fahren müssen (Serienbehandlung), übernehmen Sie nur einen Eigenanteil von 10 % der Fahrkosten(mindestens 5,00 Euro, höchstens 10,00 Euro).